Ab Samstag, 17. Oktober 2020, gelten folgende Massnahmen für alle Gottesdienste und Veranstaltungen in unserer Kirche:

  • Maskentragpflicht
    Alle Personen ab 12 Jahren müssen in der Kirche eine Schutzmaske tragen. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die ausführenden Pfarrpersonen und Musiker/-innen sowie Personen, die aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmaske tragen können.
  • Schutzmasken und Desinfektionsmittel
    stehen in der Kirche zur Verfügung.
  • Abstandsregeln
    Weiterhin gilt die Abstandsregel von 1.5 m vor, während und nach dem Gottesdienst für Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben.
  • Abendmahl
    Vorerst wird im Gottesdienst kein Abendmahl gefeiert.
  • Krankheit
    Bleiben Sie zuhause, wenn Sie sich krank fühlen.

Pfarrerin oder Pfarrer sind verantwortlich für die Einhaltung der Regeln. Mesmerin oder Mesmer unterstützen sie dabei.

Vorstand und Pfarramt, 16. Oktober 2020


veröffentlicht am 16. Oktober 2020