Ab Pfingstsonntag, 31. Mai 2020, feiern wir wieder in der Kirche Gottesdienst. Gemeinsam sind wir besorgt, dass die Gesundheit aller Besucherinnen und Besucher des Gottesdienstes und aller kirchlichen Mitarbeitenden nicht gefährdet ist.

Der Kirchgemeindevorstand hat in Absprache mit dem Pfarramt das folgende Schutzkonzept für Gottesdienste in Malans beschlossen:

  • Abstandsregeln
    Zwischen allen Teilnehmenden am Gottesdienst wird vor, während und nach dem Gottesdienst ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten. Die Sitzplätze in der Kirche werden markiert. Es dürfen nur markierte Sitzplätze benutzt werden. Wir bitten Sie, auf jeglichen Körperkontakt, auch Händeschütteln, zu verzichten.
  • Anmeldung
    Wir empfehlen eine vorgängige Anmeldung zum Gottesdienst per Mail, Telefon oder schriftlich beim Pfarramt (081 322 14 08 oder
    pfarramt@mref.ch). Wer sich nicht angemeldet hat, kann am Gottesdienst nicht teilnehmen, wenn die zulässige Höchstzahl der Teilnehmenden erreicht ist.
  • Kontaktdaten und Anzahl Beteiligte
    Mesmerin oder Mesmer nehmen die Kontaktdaten aller am Gottesdienst Beteiligten auf. Die Daten werden während 14 Tagen aufbewahrt und dann vernichtet. So können mögliche Ansteckungswege zurückverfolgt werden. Mesmerin oder Mesmer überwachen die Zahl der Besucherinnen und Besucher des Gottesdienstes. Diese richtet sich nach der Zahl der markierten Sitzplätze.
  • Musik und Gesang
    Die Gottesdienste werden musikalisch umrahmt. Auf Gemeindegesang wird vorerst verzichtet.
  • Abendmahl
    Vorerst darf im Gottesdienst kein Abendmahl gefeiert werden.
  • Schutzmasken und Desinfektionsmittel
    stehen in der Kirche zur Verfügung.
  • Krankheit
    Wir bitten kranke Personen, zuhause zu bleiben und einen Gottesdienst via Radio, Fernsehen oder Streaming zu verfolgen. Danke für Ihre Solidarität.
  • Fahrdienst
    Der Fahrdienst wird weiterhin angeboten. Alle Personen im Auto sind verpflichtet, eine Schutzmaske zu tragen.

Selbstverständlich halten wir uns an Hygiene- und Verhaltensregeln der Behörden. Pfarrerin oder Pfarrer sind verantwortlich für die Einhaltung der Regeln. Mesmerin oder Mesmer unterstützen sie dabei.

21.05.2020, Pfarramt und Vorstand

Das Schutzkonzept können Sie hier laden: Schutzkonzept Gottesdienste vom 21. Mai 2020


(22. Mai 2020)