Orientierung an der Budgetversammlung im November 2019

An der Budgetversammlung im November 2019 orientierte die Kirchgemeindepräsidentin Dr. Susanne Haury von Siebenthal über den geplanten Prozess zur Neubesetzung des Malanser Pfarramtes:

  • Es ist geplant, eine Pfarrwahlkommission bestehend aus fünf bis sieben Mitgliedern aus Kirchgemeinde und Vorstand einzuberufen. Die Kommission soll einen Querschnitt der reformierten Bevölkerung in Malans darstellen.
  • Die Pfarrwahlkommission wird im März 2020 durch die Kirchgemeindeversammlung gewählt.
  • Die Kommission wird zusammen mit dem Kirchenvorstand den Dialog mit den Mitgliedern der Kirchgemeinde suchen, um Schwerpunkte in Bezug auf Kompetenzen und Aufgaben der neuen Pfarrperson(en) zu diskutieren
  • In diesem Zusammenhang soll herausgearbeitet werden, was die Kirchgemeinde Malans als Arbeitsstelle attraktiv macht.
  • Die Pfarrwahlkommission wird mit der Unterstützung des Kirchgemeindevorstands und des Pfarramts das Anforderungsprofil und den Stellenbeschrieb erarbeiten.
  • Gemeinsam mit dem Vorstand wird die Pfarrwahlkommission Bewerbungen selektieren und dem Vorstand einen Wahlvorschlag unterbreiten. Der Kirchenvorstand schlägt dann der Kirchgemeinde die neue Pfarrperson / die neuen Pfarrpersonen zur Wahl vor.
  • Das Stelleninserat soll Ende 2020 veröffentlicht werden. Die Wahl der neuen Pfarrperson(en) ist für November 2021 geplant.
  • Sollte im ersten Durchgang die Stellenbesetzung nicht gelingen, gibt es im März 2022 einen Ersatztermin.
  • Aktuell sind dem Malanser Pfarramt 125 Stellenprozent zugeteilt. Bei der Neuanstellung von Pfarrpersonen überprüft und aktualisiert die Landeskirche die Stellenprozente.
  • Der Kirchenvorstand wird über die Arbeit der Pfarrwahlkommission regelmässig informieren.

Powerpoint-Folien zur Orientierung der Kirchgemeinde an der Budgetversammlung im November 2019


Datum der Veröffentlichung: 11. Dezember 2019